Der Mieter hat das gemietete Objekt, das Inventar und die sonst zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Geräte, pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, ev. entstandene Schäden zu melden und zu ersetzen. Diese Haftung gilt auch für Tiere und nicht schuldfähige Kinder. Die Wohnung ist beim Auszug besenrein zu hinterlassen.